Rufnummernmitnahme –
so einfach funktioniert die Portierung

Mit Ihrem Wechsel ins leistungsstarke Glasfaser-Netz profitieren Sie in Zukunft von blitzschnellen Datenraten und einer stabilen Bandbreite – auf Wunsch bleibt Ihre Telefonnummer dank der Rufnummernmitnahme aber die gleiche. Sie geben uns einfach beim Vertragsabschluss Bescheid und wir kümmern uns um den Rest.

Rufnummernmitnahme
Unkomplizierter Wechsel
Möchten Sie Ihre alte Rufnummer behalten, brauchen Sie es uns beim Abschluss Ihres neuen Vertrages nur mitzuteilen. Wir übernehmen die Kündigung Ihres alten Vertrages und beauftragen die Portierung für Sie.
Keine doppelten Kosten
Sobald Ihr Glasfaser-Hausanschluss fertiggestellt ist, können Sie bereits Ihre neue Highspeed-Leitung nutzen. Läuft zu diesem Zeitpunkt noch das Vertragsverhältnis mit Ihrem alten Anbieter, zahlen Sie noch keine Gebühren – bis zu 12 Monate lang.
Telefonie in HD-Qualität
Über Ihre Glasfaser-Leitung telefonieren Sie in exzellenter Sprachqualität – auch mit Personen außerhalb des Netzes von Deutsche Glasfaser. Störende Hintergrundgeräusche werden ausgeblendet, Stimmen werden klar übertragen.
Kostenlose Gespräche in Glasfaser-Ortsnetz
Telefonieren Sie kostenlos mit allen Kunden von Deutsche Glasfaser in Ihrem Ort: Eine Vorwahl, eine Gemeinschaft – egal für welchen Tarif Sie sich entscheiden, ob DG basic 100, DG classic 300, DG premium 500 oder DG giga 1000.
Attraktive Flatrates
Profitieren Sie je nach Wunschtarif von einer Festnetz-Flatrate für ganz Deutschland und einer Mobilfunk-Flat zu allen Handynummern deutscher Netze. Zusätzlich können Sie je nach Bedarf günstige Flatrates für den internationalen Raum hinzubuchen.
Zahlreiche Komfort-Extras
Erhalten Sie mit Ihrer neuen Rufnummer die kostenlose DG Sprachbox, Ihre Voicemail für höchsten Komfort. Zusätzlich können Sie bis zu zehn weitere Rufnummern nutzen oder eine zweite Leitung für parallele Gespräche hinzubuchen.

Rufnummernmitnahme –
die wichtigsten Informationen

Die Mitnahme Ihrer Rufnummer ist völlig unkompliziert und innerhalb weniger Schritte erledigt. Damit Sie jederzeit bestens informiert sind, erklären wir hier die wichtigsten Details.

Was ist eine
Rufnummernportierung?

Eine Rufnummernportierung oder auch Rufnummernmitnahme beschreibt die Option, bei einem Wechsel des Festnetz- oder Mobilfunkanbieters die bestehende Telefonnummer zu behalten. So können Kunden unabhängig von ihrem Anbieter weiterhin Anrufe entgegennehmen – ohne vorher Freunde, Verwandte und wichtige Ansprechpartner über eine neue Nummer informieren zu müssen. Diese Übertragbarkeit ist in § 46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgeschrieben und ermöglicht Ihnen den unkomplizierten Wechsel ins blitzschnelle Glasfaser-Netz. Hinweis: Um ganz sicher zu gehen, dass beim Anbieterwechsel und der Rufnummernportierung alles wie geplant abläuft, überlassen Sie die Kündigung des Altvertrags idealerweise uns. So ist sichergestellt, dass bei der Mitnahme keine wichtigen Fristen verstreichen und Sie durchgehend erreichbar bleiben.

Voraussetzungen für 
die Portierung im Überblick

Anbieterwechsel

Sie wechseln von einem anderen Anbieter ins ultraschnelle Netz von Deutsche Glasfaser.

Portierungserklärung

Im Rahmen des neuen Vertrages beauftragen Sie die Freigabe Ihrer alten Nummer.

Übereinstimmende Kundendaten

Damit beim Wechsel keine Probleme auftreten, sollten Anredeformen und Namen exakt wie im alten Vertragsverhältnis lauten.

Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

Haben Sie die Freigabe der Rufnummer bei Ihrem alten Anbieter über uns beauftragt, bleiben Sie bis zum Vertragsende über Ihren alten Anschluss erreichbar. Alternativ können Sie auch eine sofortige Portierung beauftragen, dazu sollten Sie jedoch Ihren alten Anbieter im Vorhinein informieren und bedenken, dass das Vertragsverhältnis auch weiterhin besteht und normal ausläuft.

Portierung jederzeit möglich

Eine Portierung der Rufnummer ist bei jedem Anbieterwechsel möglich, da Sie laut TKG ein Recht auf die lebenslange Nutzung Ihrer Nummer haben. Die Mitnahme können Sie ganz einfach in einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern bei Ihnen Zuhause, in unseren Servicepoints oder online im Rahmen Ihres neuen Vertragsverhältnisses beauftragen. Achten Sie bei der Portierungserklärung unbedingt darauf, die gleichen Kundendaten wie bei Ihrem alten Anbieter anzugeben und berücksichtigen Sie beispielsweise zweite Vornamen oder Titel.

Optionen während der Übergangszeit

Oftmals ist Ihr Glasfaser-Anschluss schneller fertiggestellt, als das Vertragsverhältnis bei Ihrem alten Telefonanbieter endet. Selbstverständlich können Sie Ihren leistungsstarken FTTH-Anschluss gleich nach der Freischaltung nutzen, ungeachtet Ihres bestehenden, alten Vertrages. Um während dieser Übergangszeit wie gewohnt zu telefonieren, können Sie entweder Ihren alten Router parallel zu Ihrem neuen Glasfaser-Router weiter betreiben, oder Sie erhalten von uns eine Übergangsnummer, für die Sie auf Wunsch eine Weiterleitung einrichten können. In jedem Fall sind Sie während der gesamten Zeit erreichbar.

Bis zu 12 Monate keine Grundgebühr

Besteht Ihr altes Vertragsverhältnis aufgrund einer längeren Kündigungsfrist parallel zu Ihrem neuen Glasfaser-Tarif, entfällt für Sie die Grundgebühr – und das bis zu 12 Monate lang. So entstehen keine Probleme durch doppelte Kosten und Sie sind jederzeit auf der sicheren Seite. Läuft Ihr alter Vertrag schließlich aus, wird Ihre Rufnummer an uns übergeben und die Portierung ist abgeschlossen. Erst ab diesem Zeitpunkt fallen für Sie die Gebühren des gewünschten Tarifs an.

So funktioniert die Portierung Ihrer Rufnummer

1
Rufnummernmitnahme beauftragen
Sie informieren uns über die gewünschte Rufnummernmitnahme.
2
Aktivierung des Glasfaser-Anschlusses
Wir aktivieren Ihren neuen Glasfaser-Anschluss.
3
Kündigung des alten Vertrages
Wir kündigen Ihr altes Vertragsverhältnis und kümmern uns um die Portierung der Nummer.
4
Portierung
Ihre Festnetznummer wird auf Ihren neuen Anschluss übertragen und Sie sind wie gewohnt erreichbar.
Los geht´s
Sie surfen und telefonieren im ultraschnellen Glasfaser-Netz.
Fragen zur Rufnummernmitnahme?

Bei sämtlichen Fragen rund um Ihren neuen Anschluss und die Rufnummernmitnahme helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne über unser Kontaktformular, per Mail oder telefonisch weiter.

Häufige Fragen & Antworten 
zur Rufnummernportierung

Schließen Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch, in einem Servicepoint oder per Online-Formular einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser ab, können Sie einfach angeben, dass Sie Ihre alte Festnetzrufnummer behalten möchten. Wir informieren Ihren alten Anbieter für Sie und kümmern uns um die Portierung.

Die Mitnahme Ihrer Rufnummer wird Ihnen durch § 46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bei jedem Anbieterwechsel im gleichen Ortsvorwahlbereich garantiert. Sie können also von jedem Anbieter ins leistungsstarke Glasfaser-Netz wechseln, Ihr Zuhause mit einem zukunftssicheren FTTH-Anschluss ausstatten lassen und sind trotzdem nach wie vor unter Ihrer gewohnten Festnetzrufnummer erreichbar.

Bei der Beauftragung der Rufnummernportierung müssen die Daten des Vertragspartners des ehemaligen Anschlussinhabers angegeben werden. z.B. (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer etc.) Diese Daten können ggf. von Ihren aktuellen Kundendaten bei Deutsche Glasfaser abweichen. Sollten Sie das Vertragsverhältnis bei Ihrem bisherigen Anbieter bereits gekündigt haben und Ihr neuer Deutsche Glasfaser Vertrag bereits aktiv sein, sollten Sie die Portierung umgehend in die Wege leiten, da Sie nach Vertragsende bei ihrem Altanbieter max. 90 Kalendertage lang ein Recht auf die Rufnummernmitnahme haben.

Im Idealfall überlassen Sie die Kündigung daher Deutsche Glasfaser, denn so ist sichergestellt, dass die Übernahme der Rufnummern fristgerecht erfolgen kann.

Rufnummernmitnahme

Wenn Sie einen Glasfaseranschluss buchen oder bereits haben und Ihre bisherige Telefonnummer behalten möchten, sagen Sie es uns einfach. Wir kümmern uns dann um die Rufnummernübernahme aus Ihrem vorherigen Telefonvertrag.

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