Fragen und Antworten zum
Thema Vertrag

Einen FTTH-Anschluss in Ihrem eigenen Haus beauftragen Sie ganz einfach, indem Sie einen Vertrag über ein Glasfaserprodukt bei einem der verfügbaren Dienstanbieter abschließen. Außerdem geben Sie Deutsche Glasfaser die Erlaubnis, dass die Verlegung des Kabels auf Ihrem Grundstück bis in Ihr Haus vorgenommen werden darf. Diese Erlaubnis geben Sie in Form der Grundstückseigentümererklärung.

Wenn Sie als Mieter den Glasfaseranschluss nutzen möchten, beauftragen Sie ein Glasfaserprodukt bei Deutsche Glasfaser. Voraussetzung für die Installation des Anschlusses ist jedoch, dass der Eigentümer sein Einverständnis in Form der Grundstückseigentümererklärung gibt. Diese reichen Sie, vom Eigentümer unterzeichnet, gemeinsam mit dem Vertrag zum Glasfaserprodukt ein.

Falls Ihr derzeitiger Mieter keinen Vertrag abschließen möchte aber Sie den Anschluss für Ihre Immobilie wünschen, raten wir Ihnen in jedem Fall zu einem Kompromiss mit dem Mieter (z.B. in Form einer Kostenaufteilung). Sollte das Netz nach der Nachfragebündelung gebaut werden, kostet der Anschluss ab 750,- €.

Wenn Sie in ein mit Glasfaser versorgtes Gebiet ziehen, können Sie Ihren bestehenden Vertrag mitnehmen.
Teilen Sie uns dazu einfach Ihre neue Anschrift unter deutsche-glasfaser.de/service/umzug/ mit.

Sollte an Ihrer neuen Anschrift kein Glasfaser-Anschluss zur Verfügung stehen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Wenn Sie Ihre alten Telefonnummern behalten möchten, kündigen wir Ihren bestehenden Telefonvertrag. Sofern Sie über gesonderte Verträge, bspw. über einen bestehenden DSL- und/oder TV-Anschluss verfügen, so sind diese durch Sie eigenverantwortlich zu kündigen.

In einem Mehrfamilienhaus muss jede Wohneinheit einen eigenen Vertrag abschließen. Der Eigentümer erteilt die Erlaubnis hierzu in Form der Grundstückseigentümererklärung. Da der Anschlussinhaber für alle genutzten und verbreiteten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, ist von der gemeinsamen Nutzung dringend abzuraten. Eine Ausnahme kann familienintern in Mehrgenerationenhäusern umgesetzt werden.

Eine Drosselung nach Überschreiten bestimmter Datenmengen ist aktuell nicht geplant. Die AGB sehen nur eine Begrenzung vor, wenn die „Stabilität des Netzes" in Gefahr ist oder wenn rechtliche Bedenken/Verstöße vorliegen.

Der Bau eines Glasfaseranschlusses ist immer mit einem Vertrag bei Deutsche Glasfaser oder einem Glasfaseranbieter auf dem Netz von Deutsche Glasfaser verbunden.

Sofern Sie bei Deutsche Glasfaser die Übernahme einer Rufnummer beauftragt haben, kündigen wir Ihren bestehenden Telefonvertrag sobald es einen Termin für die Fertigstellung Ihres Anschlusses gibt.

Ihr Altvertrag verlängert sich zuvor ggf. um die vertraglich vereinbarte Laufzeit und überschneidet sich dann mit dem Start Ihres Vertrages bei Deutsche Glasfaser.

Damit Sie nicht doppelt zahlen, steht Ihnen die Nutzung des Internets an Ihrem Glasfaseranschluss bis zur Übernahme Ihrer Rufnummer (maximal jedoch 12 Monate) kostenlos zur Verfügung.

Ihr Vermieter hat die Grundstückseigentümererklärung noch nicht unterschrieben? Bitte holen Sie die Erlaubnis des Eigentümers nach Ziffer 4 unserer AGB ein. Ihren Vertrag und die Eigentümererklärung schicken Sie an:

Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe 
Ostlandstraße 5
46325 Borken

Sie können jederzeit weitere Zusatzmodule hinzubuchen. Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen finden Sie in der aktuellen Preisliste.

Sollte Ihr Mieter einen Glasfaser-Anschluss nutzen wollen, schließt er selbst den Vertrag mit einem der Diensteanbieter ab. Der Glasfaser-Anschluss wird nur gebaut, sofern Sie Ihr Einverständnis für die Installation des Anschlusses in Ihrer Immobilie geben. Die Genehmigung erteilen Sie mit der Grundstückseigentümererklärung.

Zieht Ihr Mieter aus, bleibt der Glasfaser-Anschluss bestehen.

Sie haben einen laufenden Telefonvertrag, möchten sich aber an der Nachfragebündelung beteiligen? Schließen Sie unbedingt schon während der Nachfragebündelung einen Vertrag mit uns ab, um zu den notwendigen 33% zu zählen. Ihr Telefon-Anschluss kann erst nach Ende der Restvertragslaufzeit bei Ihrem bisherigen Anbieter übernommen werden. Ab diesem Zeitpunkt, spätestens nach Ablauf des 12. Monats nach Fertigstellung des Anschlusses, ist der Vertrag mit Deutsche Glasfaser kostenpflichtig.

Die Mindestvertragslaufzeit ist tarifabhängig und nach den jeweils gesetzlich gültigen Fristen kündbar. Nach der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat taggenau kündbar.

Wenn der Vertrag während der Nachfragebündelung abgeschlossen wurde, werden für den Bau des Glasfaseranschlusses keine Baugebühren berechnet.

Nach Ablauf der Nachfragebündelung fallen hierfür 750,- € an.

Für die Bereitstellung der Glasfaserdienste werden für Privatkunden 69,99 € einmalig berechnet.

Die von Deutsche Glasfaser angebotenen Router kosten monatlich ab 0,-€.

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der Preisliste Glasfaserprodukte und der Preisliste sonstige Entgelte.

Beachten Sie bitte Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen, wenn Sie ein Zusatzmodul abbestellen möchten. Diese Fristen finden Sie in der aktuellen Preisliste.

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