

Gemeinsam ins Glasfasernetz: Was Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wissen müssen
Sie sind Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus und möchten Ihre Wohnung ans Glasfasernetz anschließen lassen? Gute Entscheidung! Wir klären, welche Schritte als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nötig sind und wie Sie sich einen Glasfaseranschluss für schnelles, stabiles Internet in Ihre Wohnung holen.
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Ihre Vorteile mit einem Glasfaseranschluss
Der Glasfaserausbau bringt viele Vorteile mit sich – sowohl für Sie als Wohnungseigentümer als auch für die Bewohner, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten.
Vorteile für Bewohner
Sie surfen in Lichtgeschwindigkeit
Sie erhalten die volle Leistung – ohne Abstriche
Glasfaser kann mehr als nur Internet
Nutzer bestimmen selbst, was sie brauchen
Weitere Vorteile für Eigentümer und die WEG
Der Wert Ihrer Immobilie steigt
Auch die WEG kann profitieren
Wir arbeiten effizient und individuell
Der Glasfaseranschluss bleibt bestehen
Darum Deutsche Glasfaser
Wer sich dafür entscheidet, seine Eigentumswohnung von Deutsche Glasfaser ans Glasfasernetz anzuschließen, bekommt reine Glasfaser bis in die eigenen vier Wände. Bei einem Vollausbau im Mehrfamilienhaus sogar vom Keller bis ins Dachgeschoss. Das heißt für Sie: schnelle Datenleitungen, Top-Netzqualität und einen Internetanschluss auf Testsieger-Niveau. Dafür sind wir ausgezeichnet – mehrfach.
Glasfaser in der Eigentumswohnung: Welche Rolle spielt die WEG beim Ausbau?
In Mehrfamilienhäusern, in denen die einzelnen Wohneinheiten im Besitz verschiedener Eigentümer sind, liegt die Entscheidungshoheit über bauliche Maßnahmen wie den Anschluss der Immobilie ans Glasfasernetz nicht bei einem Eigentümer allein, sondern bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – schließlich gehören Haus und Grundstück Ihnen allen gemeinsam.
Warum die Zustimmung der WEG erforderlich ist
Möchten Sie als Wohnungseigentümer Ihre Immobilie ans Glasfasernetz anschließen, bedarf es also zunächst der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Das hat einen simplen Grund: Der Glasfaserausbau beschränkt sich nicht auf Ihre Wohnung als Sondereigentum, sondern betrifft auch Teile des Gemeinschaftseigentums.
So muss die Glasfaserleitung:
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erst vom örtlichen Verteilerkasten zum Haus,
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dann durch den Hausübergabepunkt ins Innere
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und schließlich entlang der Fassade bis zu Ihrer Wohnung gelangen.
Dafür sind Bauarbeiten erforderlich, die das Mehrfamilienhaus als Ganzes und damit auch alle Eigentümer betreffen können.

So ebnen Sie den Weg für Ihren Glasfaseranschluss in der WEG
Um den Glasfaserausbau im Mehrfamilienhaus voranzutreiben, wenden Sie sich als Wohnungseigentümer am besten an die Hausverwaltung. Diese kennt die gängige Vorgehensweise und kann Sie zu Ihren nächsten Schritten sowie zu Ihren Rechten und Pflichten kompetent beraten.


